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   BGH, 06.06.1961 - 5 StR 170/61   

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https://dejure.org/1961,6627
BGH, 06.06.1961 - 5 StR 170/61 (https://dejure.org/1961,6627)
BGH, Entscheidung vom 06.06.1961 - 5 StR 170/61 (https://dejure.org/1961,6627)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 1961 - 5 StR 170/61 (https://dejure.org/1961,6627)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.11.1952 - 3 StR 402/52

    Raubtatbestand - Faustschläge - Vertreiben eines Begleiters

    Auszug aus BGH, 06.06.1961 - 5 StR 170/61
    An sich genügt es zur Anwendung des § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB, wenn der Täter die Gewaltanwendung in Raubabsicht auf einem dem öffentlichen Verkehr freigegebenen Weg begonnen, die den Raub vollendende Wegnahmehandlung aber erst außerhalb des öffentlichen Weges begangen hat (BGHSt 3, 297; 14, 383) [BGH 22.06.1960 - 2 StR 221/60].
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60

    Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und

    Auszug aus BGH, 06.06.1961 - 5 StR 170/61
    An sich genügt es zur Anwendung des § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB, wenn der Täter die Gewaltanwendung in Raubabsicht auf einem dem öffentlichen Verkehr freigegebenen Weg begonnen, die den Raub vollendende Wegnahmehandlung aber erst außerhalb des öffentlichen Weges begangen hat (BGHSt 3, 297; 14, 383) [BGH 22.06.1960 - 2 StR 221/60].
  • BGH, 01.07.1960 - 5 StR 201/60

    Anforderungen an die Bejahung der Merkmale "öffentlicher Weg" und "Straße" -

    Auszug aus BGH, 06.06.1961 - 5 StR 170/61
    An sich genügt es zur Anwendung des § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB, wenn der Täter die Gewaltanwendung in Raubabsicht auf einem dem öffentlichen Verkehr freigegebenen Weg begonnen, die den Raub vollendende Wegnahmehandlung aber erst außerhalb des öffentlichen Weges begangen hat (BGHSt 3, 297; 14, 383) [BGH 22.06.1960 - 2 StR 221/60].
  • BGH, 20.09.1956 - 4 StR 351/56
    Auszug aus BGH, 06.06.1961 - 5 StR 170/61
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in mehreren Entscheidungen die unmittelbar an einen öffentlichen Weg angrenzende Rasenfläche in einem offenen Stadtgarten oder Park einem öffentlichen Weg gleichgestellt (4 StR 351/56 vom 20. September 1956 = NJW 1956, 1807 = JZ 1957, 28; 5StR 621/57 vom 22. April 1958).
  • BGH, 21.12.1972 - 4 StR 450/72

    Vorliegen eines Rücktritts bei vorzeitiger Entdeckung der Tat - Vorliegen des

    Die durch eine Böschung von der Straße getrennte Wiese, auf der sie sich zum Raub entschlossen, fällt nicht mehr in den Schutzbereich des § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB, wie dies etwa bei einer leicht begehbaren Rasenfläche unmittelbar neben dem Wege in einem öffentlichen Park von der Rechtsprechung angenommen worden ist (vgl. BGH LM Nr. 14 zu § 250 StGB; BGH, Urteil vom 6. Juni 1961 - 5 StR 170/61).
  • BGH, 02.10.1973 - 1 StR 422/73

    Vorliegen des Raubtatbestandes bei zuerst anderen Zwecken dienender

    Entschloß sich der Angeklagte zum Diebstahl erst als er auf seinem Opfer saß und die im Grase stehende Handtasche leicht ergreifen konnte, beging er nur einen einfachen Raub (vgl. BGH, Urteil vom 6. Juni 1961 - 5 StR 170/61 -).
  • BGH, 15.05.1968 - 4 StR 25/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Autostraßenraubes

    Das genügt (vgl. BGHSt 3, 297; 14, 383, 386 [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60]; BGH LM Nr. 10 zu § 250 StGB; BGH Urteil von 6. Juni 1961 - 5 StR 170/61 -).
  • BGH, 17.02.1967 - 4 StR 1/67

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes in

    Dazu genügt es allerdings, daß der Täter die Gewaltanwendung in Raubabsicht auf einem dem öffentlichen Verkehr freigegebenen Weg begonnen hat, mag er dann auch die den Raub vollendende Wegnahmehandlung erst außerhalb des öffentlichen Weges durchführen (BGHSt 3, 297; 14, 383, 386 [BGH 01.07.1960 - 5 StR 201/60]; BGH LM Nr. 10 zu § 250 StGB; BGH Urt. v. 6. Juni 1961 - 5 StR 170/61 -).
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